Hier die Mitteilung vom LSB:
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sollen vorerst weiterhin von der 2-G-Regelung der Niedersächsischen Corona-Verordnung zum Zugang zu Einrichtungen ausgenommen bleiben. Dies bestätigte Daniela Behrens, Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, dem LSB in einem persönlichen Schreiben am 25. Januar 2022.
Der LSB hatte sich zuvor für einen offenen Zugang für alle Kinder und Jugendlichen zu Sportvereinen auch während der Winterruhe, der dritten Warnstufe der Corona-Maßnahmen, eingesetzt. „Wir begrüßen diese Zusage und freuen uns über die Entscheidung der Landesregierung, dass auch in der geplanten Corona-Verordnung ab dem 03. Februar 2022 der Sportbetrieb für Kinder und Jugendliche unter den aktuellen Voraussetzungen möglich bleibt“, erklärten LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe und der Vorsitzende der Sportjugend Niedersachsen, Reiner Sonntag.