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3G-Regelung für alle Sportangebote

Datum: 07.10.2021

Für alle Sportangebote des VfL Rastede gilt weiterhin die 3G-Regel. Der Nachweis – Geimpft, Genesen oder Getestet – ist Voraussetzung für die Teilnahme am Sport und für das Betreten der Hallen als Zuschauer*in bei Wettkämpfen und Punktspielen (Ausnahme ist das Hallenbad Rastede. Hier gilt auf Anweisung der Gemeinde die 2G-Regel). In Kombination mit den üblichen Masken-, Abstands- und Hygieneregeln möchte der Verein auf diese Weise den größtmöglichen Schutz für seine Mitglieder und Übungsleiter*innen erreichen.
Die 3G-Regel gilt nur für Erwachsene, da Schüler*innen bereits in der Schule getestet werden und Kinder unter sechs Jahren keinen Test benötigen.
Der VfL bittet seine Mitglieder für die Umsetzung dieser Maßnahmen um Mitwirkung und Zusammenhalt, damit Sport und Wohlbefinden weiterhin im Vordergrund stehen können.