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Beim Sport gilt zukünftig 2G

Datum: 06.12.2021



Information zum Sportbetrieb: Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gilt für alle Sportangebote die 2G-Regel. Der Nachweis – Geimpft oder Genesen – ist Voraussetzung für die Teilnahme am Sport und für das Betreten der Hallen als Zuschauer*in bei Wettkämpfen und Punktspielen. In Kombination mit dem Tragen einer FFP2-Maske und den Abstands- und Hygieneregeln soll auf diese Weise der größtmögliche Schutz für alle Vereinsmitglieder und Übungsleiter*innen erreicht werden.
Die 2G-Regel gilt nur für Erwachsene, da Schüler*innen bereits in der Schule getestet werden und Kinder unter sechs Jahren keinen Test benötigen.

Zum Rasteder Hallenbad erhalten nur Personen Zutritt, die geimpft oder genesen sind und einen aktuellen negativen Coronatest-Nachweis vorlegen. Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht befreit.
Akzeptiert werden Testbescheinigungen von Testzentren, betriebliche Testbescheinigungen und Bescheinigungen von Apotheken und Ärzten unter Vorlage eines Lichtbildausweises. Selbsttest werden nicht akzeptiert. Vor Ort können keine Tests angeboten oder durchgeführt werden.

Testzentren in Rastede findet man in der August-Brötje Straße 17, im Hof von Oldenburg (Oldenburger Straße 199) und in der Anton-Günther-Straße 5. Online-Terminbuchungen sind über den jeweiligen Link möglich.

Bitte beachtet die aktuellen Hinweise zur Corona-Lage auf unserer Homepage oder in der VfL-App.

Der VfL bittet seine Mitglieder für die Umsetzung dieser Maßnahmen um Mitwirkung und Zusammenhalt, damit Sport und Wohlbefinden weiterhin im Vordergrund stehen können.